Maßnahmen

Das Kollegium der GGS Bad Münstereifel arbeitet an den nachstehenden Teilbereichen:

1. Pädagogische Geschlossenheit
2. Verbesserung des Arbeits- und Sozialverhaltens
3. Verbesserung der psychosozialen Belastungsfaktoren

Der Umgang mit erzieherischen Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen ist im Schulgesetz in § 53 festgehalten. Grundsätzlich ist bei allen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit zu beachten.

Erzieherischen Maßnahmen:

  • Der Erziehungsgedanke steht im Vordergrund.
  • Erzieherische Maßnahmen können von jeder Lehrkraft ausgesprochen werden.
  • Es gibt kein förmliches Verfahren.
  • Eine Beschwerde ist möglich.
  • Im Schulgesetz steht keine abschließende Aufzählung, sodass in Absprache mit den Eltern viele unterschiedlich und individuell auf das jeweilige Kind bezogene pädagogische Maßnahmen als erzieherische Maßnahmen festgelegt werden können.

Um im Sinne der pädagogische Geschlossenheit trotz der Anforderung des individuellen Vorgehens einen gemeinsamen Handlungsrahmen zu erarbeiten wurde am 15.05.2017 ein gestufter Maßnahmenkatalog erarbeitet. Der Katalog wurde von der Schulkonferenz am 22.06.2017 beschlossen. Der Maßnahmenkatalog legt ein einheitliches Handlungsrepertoire fest und ermöglicht Kindern und Eltern Transparenz über Möglichkeiten, Stufung und Konsequenzen des erzieherischen Vorgehens.

Zum Umgang mit den erzieherischen Maßnahmen wurden u.a. folgende Vereinbarungen getroffen:

  • Erzieherische Maßnahmen werden von der jeweiligen Lehrkraft bestimmt. Es soll immer ein sinnvoller Zusammenhang zwischen Störung und der Maßnahme bestehen.
  • Die Eltern werden mit dem „Elternbrief erzieherische Maßnahmen“ informiert; dieser muss von ihnen unterschrieben werden.
  • Bei Bearbeiten des (Pausen-)Reflexionsbogens verbelibt der Reflexionsbogen in der Schule.

Schulkindtraining
Eine erzieherische Maßnahme ist das Schulkindtraining. Das Schulkindtraining verfolgt das Ziel, SchülerInnen und LehrerInnen das Recht auf einen ungestörten Unterricht zu ermöglichen. Es bietet LehrerInnen die Möglichkeit, eine einheitliche Vorgehensweise bei den Ermahnungen einzuhalten und weist klare Handlungsmöglichkeiten auf. Schulkindtraining bedeutet konkret, dass Kinder nach wiederholten Unterrichtsstörungen bzw.massivem Fehlverhalten die eigene Klasse vorübergehend verlassen müssen und mit ihrem eigenen Lernmaterial in einer anderen Klasse weiterarbeiten. Dort erhalten die Kinder die Chance, in einer anderen Lerngruppe unbelastet zu arbeiten und anschließend entlastet in die eigene Lerngruppe zurückzukehren.

Informationen zum Vorgehen finden sie unter diesem Link: Konzept zum Schulkindtraining.

Ordnungsmaßnahmen:

  • Der Ordnungs- und Schutzgedanke steht im Vordergrund.
  • Ordnungsmaßnahmen müssen nach einem förmlichen Verfahren ablaufen.
  • Eine abschließende Aufzählung befindet sich im Schulgesetz.
  • Ordnungsmaßnahmen dürfen nur ausgesprochen werden, wenn vorher dokumentiert wurde, dass erzieherische Maßnahmen nicht wirkungsvoll waren; Ausnahme: Bei plötzlich auftretender, massiver Aggressivität können Ordnungsmaßnahmen durch die Schulleitung ausgesprochen werden (Schutzgedanke).
  • Der schriftliche Verweis kann bei erstmaligem massiven Fehlverhalten genutzt werden.

Zum Umgang mit Ordnungsmaßnahmen wurde folgende Vereinbarung getroffen:

  • Das Formular„ Ordnungsmaßnahmen gem. § 53 Abs. 3 Nr. 1, 2, 3 SchulG NRW“ muss von der Lehrkraft ausgefüllt werden, bevor eine Ordnungsmaßnahme durch die Schulleitung erteilt werden kann. Die Dokumentation weist nach, dass vorausgegangene erzieherische Maßnahmen und Elterngespräche durchgeführt wurden und im vorliegenden konkreten Fall nicht wirksam waren.